Mieter-Selbstauskunft: Erlaubte Fragen und Anwendungsbereiche
Bei einer Mieterselbstauskunft handelt es sich um eine Auskunft (in Form eines Formulars), welches der Vermieter von einem Wohnungsinteressenten verlangen...
Vor und nach einem Umzug geraten vermeintliche Kleinigkeiten leicht in Vergessenheit. Wer damit beschäftigt ist, seine Besitztümer in Kartons zu verstauen und die Einrichtung der neuen Wohnung zu planen, denkt oft nicht an die geltenden gesetzlichen Verpflichtungen, die mit einem Wohnortwechsel einhergehen.
Während die Tatsache, dass eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt obligatorisch ist, weitgehend bekannt ist, geraten andere organisatorische Aspekte schnell aus dem Blickfeld – wie beispielsweise der notwendige Gang zur Kfz-Zulassungsstelle.
31. Juli 2023
Ja, die Ummeldung des Kraftfahrzeugs, dazu gehören auch Motorräder, ist nach jedem Umzug obligatorisch. Sind Sie etwa zu schnell gefahren und möchte Ihnen der Staat einen Verwarn- oder Bußgeldbescheid zustellen, müssen die zuständigen Beamten wissen, wo der Halter des Fahrzeugs ansässig ist. Dies gilt auch, wenn Ihr Wohnortwechsel innerhalb desselben Zulassungsbezirks stattfindet.
Wenn Sie innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer bisherigen Kfz-Zulassungsstelle umziehen, ist die Ummeldung jedoch mit einem geringeren organisatorischen Aufwand verbunden.
Wenn Sie innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer bisherigen Kfz-Zulassungsstelle umziehen, ist es Ihnen gestattet, Ihr Kennzeichen zu behalten. Dadurch sparen Sie Kosten, die bei der Erteilung eines neuen Nummernschildes anfallen würden.
In diesen Fällen benötigen Sie die sogenannte Zulassungsbescheinigung I, besser als Fahrzeugschein bekannt. Oftmals bleibt Ihnen der Gang zur Zulassungsstelle erspart, da viele Einwohnermeldeämter die Ummeldung des Fahrzeugs gemeinsam mit Ihrer Anmeldung am neuen Wohnsitz abwickeln.
Wenn Sie Ihr Kfz innerhalb des Zuständigkeitsbereichs Ihrer bisherigen Kfz-Zulassungsstelle ummelden, fallen Kosten in Höhe von zehn bis 15 Euro an.
Bei einem Umzug in den Bezirk einer anderen Zulassungsstelle ist ein Besuch bei der Behörde obligatorisch. Die gleichzeitige Ummeldung des Kraftfahrzeugs beim Einwohnermeldeamt ist nicht möglich.
Bevor Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden können, ist ein vorheriger Besuch beim Meldeamt notwendig. Hierbei muss die Ummeldung Ihrer Person bereits erfolgt sein, konkret bedeutet dies, dass Ihr Personalausweis auf Ihre aktualisierte Anschrift lautet. Alternativ zeigen Sie bei der Zulassungsstelle Ihre neue Meldebescheinigung vor.
Bei der Anmeldung Ihres Kraftfahrzeugs im neuen Zulassungsbezirk fallen ebenfalls Gebühren an. Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen übernehmen möchten, müssen Sie mit weiteren Kosten in Höhe von 20 bis 30 Euro rechnen. Eine gesetzliche Neuerung aus dem Jahr 2015 erlaubt es, das lieb gewonnene Nummernschild aus der alten Heimat bei jedem Umzug innerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland mitzunehmen.
Legen Sie sich ein neues Kennzeichen zu, benötigen Sie gegebenenfalls eine neue Feinstaubplakette. Die Ausstellung einer Plakette verursacht Kosten in Höhe von fünf bis zehn Euro.
Wenn Sie wissen möchten, wie hoch die finanziellen Belastungen bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs genau ausfallen, erkundigen Sie sich bei der für Sie am neuen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle.
Wichtig: Bevor Sie sich auf den Weg zur Zulassungsstelle machen, benötigen Sie einen aktuellen TÜV-Bericht. Haben Sie diesen nicht zur Hand, lassen Sie sich vom Technischen Überwachungsverein eine Zweitschrift ausstellen, die etwa zehn Euro kostet. Dazu wenden Sie sich an die Prüfstelle, die den letzten Bericht angefertigt hat.
Des Weiteren benötigen Sie die folgenden Unterlagen, wenn Sie Ihr altes Kennzeichen behalten möchten:
Wechseln Sie bei der Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs das Kennzeichen, benötigen Sie zusätzlich die folgenden Unterlagen:
Der Gesetzgeber hält die Bürger an, ihre Kraftfahrzeuge im Falle eines Wohnortwechsels unverzüglich umzumelden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Sie bereits am Tag Ihres Einzugs in eine neue Immobilie die Zulassungsstelle aufsuchen müssen.
In der Praxis erachten die Mitarbeiter der Behörden eine Ummeldung innerhalb eines Monats als fristgerecht.
Sofern Sie aufgrund der hohen Auslastung der Einwohnermeldeämter die Frist nicht einhalten können, reicht es aus, wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug einen Anmeldetermin reserviert haben.
Und was machen Sie, wenn Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Zulassungsstelle verziehen, aber Ihr Termin beim Meldeamt noch mehrere Wochen in der Zukunft liegt? Keine Sorge: Den Mitarbeitern der Behörden ist die Arbeitsbelastung ihrer Kollegen bei den Einwohnermeldeämtern wohlbekannt. Teilen Sie der Zulassungsstelle mit, dass Sie sich um einen Termin bemüht haben und nennen Sie das vereinbarte Datum.
Wenn Ihr Kraftfahrzeug ab 2015 zugelassen wurde, haben Sie die Möglichkeit, es online sowohl ab- als auch anzumelden. Rufen Sie dazu das vom Bundesverkehrsministerium betriebene Portal i-Kfz auf.
Die folgenden Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um in den Genuss dieser bequemen Option zu kommen:
Die Pflicht zur Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs im Anschluss an einen Wohnortwechsel ist nicht zu umgehen. Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen Termin, um hohen Bußgeldern aus dem Weg zu gehen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Dokumente mit sich führen, wenn Sie die Zulassungsstelle aufsuchen.
Sie befürchten, in der Hektik des Umzugs wichtige Fristen zu versäumen und Meldepflichten zu vergessen?
Schauen Sie sich unsere Checkliste für den Umzug an und planen Sie Ihren Wohnortwechsel Schritt für Schritt.
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