Mieter-Selbstauskunft: Erlaubte Fragen und Anwendungsbereiche
Bei einer Mieterselbstauskunft handelt es sich um eine Auskunft (in Form eines Formulars), welches der Vermieter von einem Wohnungsinteressenten verlangen...
Bei einem Umzug packen und transportieren Sie nicht nur Kartons, sondern müssen auch zahlreiche Behördengänge und weitere Formalitäten erledigen. Die Praxis zeigt, dass die formalen Aspekte einen wesentlichen Teil des gesamten Arbeitsaufwandes ausmachen, der mit einem Wohnsitzwechsel in Verbindung steht.
1. Mai 2023
Die meisten umziehenden Personen sind sich bewusst, dass sie sich bei wichtigen Institutionen wie dem Einwohnermeldeamt ummelden müssen. Darüber hinaus bestehen oft Unklarheiten, da nicht bekannt ist, welche anderen Behörden das Meldeamt über den Umzug informiert.
Damit Sie nach dem Wechsel Ihres Wohnortes auf der sicheren Seite sind und keine Bußgelder riskieren, finden Sie in diesem Artikel eine Übersicht über die Stellen, denen Sie Ihre neue Meldeanschrift mitteilen müssen oder sollten, um einen reibungslosen Start ins Leben im neuen Heim zu gewährleisten.
Zu unterscheiden ist zwischen Institutionen, bei denen die Ummeldung obligatorisch ist und solchen Stellen, denen Sie Ihre neue Anschrift mitteilen, um einen problemlosen Schriftverkehr zu ermöglichen. Eine Pflicht zur Mitteilung der neuen Adresse haben Sie nur gegenüber wenigen Behörden und Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen das Einwohnermeldeamt, die GEZ, die Kfz-Zulassungsstelle sowie gegebenenfalls die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Bedenken Sie, dass es in Deutschland keine zentrale Stelle gibt, die die Adressänderung nach einem Umzug automatisch an andere Ämter weitergibt. Hinzu kommt, dass die Einwohnermeldeämter je nach Stadt oder Kommune unterschiedliche Leistungen bei der Ummeldung erbringen. Einige Ämter aktualisieren lediglich Ihren Personalausweis und Reisepass, während andere gleichzeitig Aufgaben übernehmen, die anderswo in die Zuständigkeit der Kfz-Zulassungsstelle fallen.
Einwohnermeldeamt
Die Adressänderung nach dem Umzug haben Sie in jedem Fall dem Einwohnermeldeamt mitzuteilen.
Hierzu sind alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Frist zur Ummeldung maximal zwei Wochen beträgt. Diese gilt ab dem Einzugstag. Innerhalb von 14 Tagen nach diesem Stichtag müssen Sie Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt aufgesucht und Ihre neue Anschrift mitgeteilt haben. Wer die Frist deutlich überschreitet, riskiert ein Ordnungsgeld in Höhe von 500 Euro. Bringen Sie zum vereinbarten Termin einen gültigen Personalausweis mit. Seit dem 1. November 2015 benötigen Sie als Mieter eine sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung, mit der Sie Ihren Wohnsitz nachweisen. Die Bescheinigung stellt Ihnen Ihr Vermieter oder die für Sie zuständige Immobiliengesellschaft aus.
In der Praxis ist die Frist von zwei Wochen nicht in jedem Fall einzuhalten. Dies liegt nicht immer an den Bürgern, sondern an der Überlastung der zuständigen Ämter. Vor allem in Großstädten erhalten Sie häufig erst vier bis sechs Wochen nach Ihrem Umzug einen Termin bei der Meldebehörde.
Eine frühzeitige Terminvereinbarung verlängert die Frist. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zur jeweiligen Behörde auf oder wählen Sie ein freies Datum zur Ummeldung auf deren Webseite, sofern dies möglich ist. Aufgrund der hohen Nachfrage nach behördlichen Dienstleistungen, die die Einwohnermeldeämter erbringen, sind Terminvorschläge in großen Städten rar. Wenn die vorgeschlagenen Termine nicht mit Ihren dringenden privaten und/oder beruflichen Angelegenheiten vereinbar sind, besteht die Möglichkeit, einen Termin bei einem Einwohnermeldeamt in einem anderen Stadtteil zu vereinbaren.
Gleiches gilt, wenn Sie einen Zweitwohnsitz anmelden. Beachten Sie, dass einige Kommunen eine Zweitwohnsitzsteuer verlangen.
Die meisten Einwohnermeldeämter führen die Ummeldung nicht mehr kostenlos durch, sondern erheben eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von zehn bis 20 Euro pro Person.
Zulassungsstelle
Sind Sie im Besitz eines Kraftfahrzeugs und sind Sie in einen anderen Landkreis gezogen, müssen Sie die örtliche Zulassungsstelle über Ihre Adressänderung seit dem Umzug informieren. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, die aktuelle Meldebescheinigung sowie die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemaliger Fahrzeugschein). Die Zulassungsstelle verlangt zudem nach Ihrer elektronischen Versicherungsbestätigung, mit der Sie die obligatorische Haftpflichtversicherung nachweisen. Des Weiteren sind Sie angehalten, einen Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung zu erbringen. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die Zulassungsstelle, die Kfz-Steuer einzuziehen.
Ein neues Autokennzeichen benötigen Sie nicht: Seit 2015 ist es möglich, das bisherige Kennzeichen bei jedem Umzug innerhalb Deutschlands zu behalten.
Wenn Sie innerhalb des vorherigen Zuständigkeitsbereichs umziehen, informieren Sie nur Ihre Haftpflichtversicherung über die neue Adresse. Bei der Zulassungsstelle lassen Sie lediglich die aktuelle Adresse in die Zulassungsbescheinigung Teil 1 eintragen.
Sind Sie im Besitz eines neuen Personalausweises und haben Sie die Online-Ausweisfunktion aktiviert, ist es möglich, das Fahrzeug über die von der örtlichen Zulassungsstelle bereitgestellten Onlinedienste umzumelden.
Bei der Ummeldung fallen Kosten in Höhe von rund 17 Euro an. Wünschen Sie ein neues Kennzeichen, sind etwa 27 Euro für den Verwaltungsakt und weitere 25 Euro für das neue Schild einzukalkulieren.
Die Ummeldung muss „unverzüglich“ erfolgen, die gemeinte Zeitspanne ist jedoch nicht klar definiert.
Rundfunkbeitrag (GEZ)
Auch der GEZ teilen Sie Ihre aktuelle Meldeanschrift mit. Ihre neue Anschrift können Sie bequem auf der Webseite www.rundfunkbeitrag.de angeben. Gründen Sie erstmals einen Haushalt, melden Sie sich an gleicher Stelle an.
Versicherungen
Bei den Versicherungen denken die meisten Menschen, die umziehen, zuerst daran, den Hausrat neu zu versichern. Die Hausratversicherung bleibt jedoch während des Umzugs bestehen. Es ist ratsam, den Wohnortwechsel spätestens am Umzugstag zu melden, um den Versicherungsschutz auf die neue Wohnung zu übertragen.
Häufig vergessen: Gegenüber der Haftpflichtversicherung besteht ebenfalls eine Mitteilungspflicht.
Bezieher von staatlichen Leistungen: Wann ummelden vor dem Umzug?
Sozialleistungen
Wenn Sie Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie Ihren Wohnortwechsel gegenüber der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bekannt geben. Andernfalls riskieren Sie, Ihren Leistungsanspruch zu verlieren. Die rechtliche Grundlage bildet die sogenannte Erreichbarkeitsanordnung. Wer seinen Wohnsitz verlegt, ohne das zuständige Amt darüber zu informieren, verstößt gegen die Pflicht zur Erreichbarkeit und verwirkt den Anspruch auf die staatlichen Leistungen. Bei Bekanntwerden eines Umzugs ohne vorherige Mitteilung droht nicht nur eine vollständige Einstellung der Zahlungen, sondern auch die Rückforderung sämtlicher gezahlter Beträge seit dem Tag des Umzugs. Die Rechtmäßigkeit der Vorschrift haben verschiedene Sozialgerichte bestätigt. Eine Erreichbarkeit über dritte Personen oder technische Mittel wie Telefon oder E-Mail ist nicht ausreichend, um die Vorschriften des Sozialgesetzbuchs zu erfüllen. Teilen Sie Ihrem Sachbearbeiter frühzeitig Ihre Absicht zum Umzug mit und verbleiben Sie vor und nach dem Wohnortwechsel in engem Kontakt mit diesem. So stellen Sie sicher, die strengen Vorschriften zur Erreichbarkeit einzuhalten.
In der Theorie ist es möglich, dass Sie sich nach einem zuvor nicht abgesprochenen Umzug am Tag des Einzugs beim Jobcenter ummelden. Aufgrund der Hektik, die ein Wohnortwechsel mit sich bringt, ist jedoch zu empfehlen, die neue Anschrift und den Umzugstermin frühzeitig mitzuteilen. Dadurch vermeiden Sie ebenso Unstimmigkeiten zwischen Ihnen und dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.
Berufsausbildungsfördergeld (BAföG)
Beziehen Sie Berufsausbildungsfördergeld (BAföG), sind Sie ebenfalls angehalten, Ihre neue Anschrift mitzuteilen. Dazu reicht eine formlose E-Mail an das zuständige Amt. Das BAföG-Amt meldet sich normalerweise zeitnah, um den neuen Mietvertrag anzufordern, da dieser eine wesentliche Rolle bei der Berechnung der gewährten Leistungen spielt.
Wichtig: Zahlen Sie Ihr BAföG nach einer abgeschlossenen Ausbildung oder einem Studium zurück, müssen Sie gleicherweise Ihre neue Anschrift mitteilen. Dazu reicht ebenfalls eine formlose E-Mail aus.
Hundesteuer: Ummeldung eines Hundes
Als Hundebesitzer sind Sie verpflichtet, Ihren Vierbeiner am neuen Wohnort anzumelden, um dort die fällige Hundesteuer zu entrichten. Die Höhe der Abgabe fällt je nach Kommune unterschiedlich aus. Verlegen Sie Ihren Wohnort innerhalb einer Gemeinde oder Stadt, teilen Sie der verantwortlichen Behörde nur Ihre neue Anschrift mit.
Ziehen Sie an einen Ort, der einer anderen kommunalen oder städtischen Verwaltung untersteht, müssen Sie Ihren Vierbeiner dort innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung anmelden. Dazu ist es erforderlich, dass Sie Ihren Hund zuvor bei der vormals zuständigen Verwaltung abmelden.
Arbeitgeber informieren
Es ist ebenfalls wichtig, Ihren Arbeitgeber über Ihre neue Anschrift zu informieren, da dies eine sogenannte Nebenpflicht ist, die in den meisten Arbeitsverträgen festgehalten ist.
Eine zeitnahe Mitteilung Ihrer neuen Adresse stellt sicher, dass alle arbeitsrelevanten Dokumente und Informationen korrekt zugestellt werden können.
Diese Pflicht dient sowohl Ihrem eigenen Interesse als auch dem Ihres Arbeitgebers, um Missverständnisse und mögliche Verzögerungen im Arbeitsalltag zu vermeiden.
Daher empfiehlt es sich, die Adressänderung unverzüglich nach dem Umzug schriftlich oder per E-Mail an den Arbeitgeber weiterzugeben, damit alle Beteiligten auf dem neuesten Stand sind und die Kommunikation reibungslos abläuft.
Den nachfolgenden Stellen müssen Sie die Adressänderung nach Ihrem Umzug nicht zwingend mitteilen. Es empfiehlt sich dennoch, zu den jeweiligen Institutionen Kontakt aufzunehmen und sie über die neue Adresse in Kenntnis zu setzen, um die Kommunikation zu erleichtern und verschiedene Nachteile zu vermeiden.
Finanzamt
Es besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über Ihren Umzug zu informieren. Wenn Sie jedoch innerhalb des Bereichs Ihres bisher zuständigen Finanzamtes umziehen, wird dieses über Ihre neue Adresse durch die nächste Einkommensteuererklärung informiert. Teilen Sie Ihre geänderte Anschrift mit, wenn Sie Mitteilungen oder Ihren Steuerbescheid erwarten. Die Änderungen nehmen Sie entweder postalisch oder elektronisch via ELSTER vor.
Ziehen Sie in den Bezirk eines anderen Finanzamtes, geben Sie Ihre künftigen Steuererklärungen bei der nunmehr zuständigen Finanzbehörde ab.
Hausbank
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank nach einem Umzugsservice. In den meisten Fällen benötigen Sie nach einem Umzug kein neues Konto.
Krankenkasse
Bei Ihrer Krankenkasse melden Sie sich entweder mit einem formlosen Schreiben oder per Telefon um. Einige Kassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, die Adressänderung unkompliziert über das Internet auf der jeweiligen Webseite durchzuführen.
Deutschen Rentenversicherung
Bei der Deutschen Rentenversicherung ändern Sie Ihre Kontaktdaten über das dafür vorgesehene Onlineformular. Alternativ ist eine postalische Mitteilung möglich.
Schule
Befinden sich Kinder in Ihrem Haushalt, haben Sie dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Nachwuchs die Schulpflicht erfüllt.
Bei Umzügen innerhalb derselben Stadt ist ein Wechsel der Schule nicht zwingend erforderlich. Entscheidend ist, in welchem Schulbezirk sich Ihre neue Wohnung befindet. Im Normalfall ist ein Schulwechsel obligatorisch, wenn Ihr Kind nach Ihrem Umzug in einem anderen Bezirk lebt als zuvor. Wenn wichtige Gründe im Interesse Ihres schulpflichtigen Nachwuchses vorliegen, können die Schulämter nach einem von Ihnen gestellten Antrag von dieser Regelung abweichen. Bei einem Umzug innerhalb des zuvor zuständigen Schulbezirks teilen Sie die geänderte Anschrift formlos der Schule mit, sofern kein Schulwechsel stattgefunden hat.
Kindergarten
Stellen Sie bei jüngeren Kindern sicher, dass Sie sich frühzeitig um einen Kita- oder Kindergartenplatz kümmern.
Ziehen Sie innerhalb der Gemeinde um, kann Ihr Kind am bisherigen Betreuungsort verbleiben. Auch hier teilen Sie Ihre neue Anschrift formlos der Leitung des Kindergartens oder der Kita mit. Im Fall einer Neuanmeldung stellen Sie sich mit Ihrer neuen Adresse vor.
Die genauen Regelungen zur Zuständigkeit von Kindergärten und Kitas unterscheiden sich je nach Kommune. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer örtlichen Behörde nach.
Energieversorger
Bevor Sie umziehen, sollten Sie sämtliche Versorgungsbetriebe für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme über Ihren bevorstehenden Wohnortwechsel informieren, wenn Sie weiterhin deren Leistungen in Anspruch nehmen möchten. Beachten Sie die Regelungen zu den gegebenenfalls geltenden Sonderkündigungsrechten.
Es reicht aus, wenn Sie den jeweiligen Betrieben Ihre neue Adresse sowie Ihren Umzugstermin mitteilen.
Wenn Sie umziehen und Verträge mit Kommunikationsdienstleistern wie Telefon- und Internetanbietern abgeschlossen haben, setzen Sie auch diese über Ihre neue Adresse und den Tag des Umzugs in Kenntnis. Wenn Sie eine frühzeitige Mitteilung versäumen, müssen Sie damit rechnen, dass es mehrere Wochen dauert, bis Sie einen Festnetzanschluss an Ihrer neuen Adresse erhalten.
Onlinedienste
Denken Sie daran, Ihre neue Adresse in den Benutzerkonten der von Ihnen genutzten Onlinedienste zu hinterlegen. Andernfalls verzögern sich Bestellungen oder es kommt zu unnötigen Rückfragen.
Um sicherzustellen, dass Ihre nächste Pizza warm und ohne Verzögerungen bei Ihnen ankommt, geben Sie Ihre neuen Daten auch bei den von Ihnen genutzten Apps von Lieferdiensten an.
Aktualisieren Sie Ihre Daten zudem bei Verlagen, von denen Sie Abonnements beziehen.
Unannehmlichkeiten mit einem Postnachsendeantrag vermeiden
Sie haben eine Liste mit Institutionen und Stellen erhalten, bei denen Sie Ihren Wohnsitzwechsel bekannt geben müssen oder eine Mitteilung dringend zu empfehlen ist.
Ihre frühere Adresse ist bei vielen weiteren Personen, Firmen und Behörden gespeichert, die keine Informationen über Ihren Umzug erhalten.
Damit Ihre Post dennoch im richtigen Briefkasten landet, stellen Sie bei Ihrer örtlichen Postfiliale oder online einen Postnachsendeantrag.
Sie können eine Laufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten wählen; längere Laufzeiten sind im Durchschnitt preisgünstiger. Wenn Sie möchten, dass die Postboten auch Ihre Pakete automatisch an Ihre neue Adresse weiterleiten, buchen Sie einen zusätzlichen Nachsendeservice.
Stellen Sie den Nachsendeauftrag frühzeitig, um sicherzustellen, dass die Briefzentren alle an Sie gerichteten Sendungen erfassen und den Nachsendeauftrag berücksichtigen; die Deutsche Post AG empfiehlt, den Antrag zwei bis drei Wochen vor dem Umzug zu stellen, spätestens aber fünf Tage vor dem Stichtag.
Trotz eines Nachsendeauftrags sollten Sie alle wichtigen Stellen über die Adressänderung nach dem Umzug informieren. So stellen Sie sicher, dass sämtliche Schreiben frühzeitig und ohne Umwege bei Ihnen eingehen.
Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet, beim zuständigen Einwohnermeldeamt vorstellig zu werden und dort Ihre neue Anschrift erfassen zu lassen.
Darüber hinaus müssen Sie die Kfz-Zulassungsstelle, die GEZ und Ihren Arbeitgeber über den Wohnsitzwechsel informieren.
Sollten Sie staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie die Verlegung des Wohnsitzes spätestens am Tag des Einzugs in die neue Wohnung mitteilen.
Beziehen Sie BAföG, haben Sie das Amt ebenfalls über Ihre neue Anschrift zu benachrichtigen.
Des Weiteren ist es dringend zu empfehlen, die Krankenkasse, die Rentenversicherung, die Hausbank, die Versicherer, die Energieversorger sowie die Telekommunikationsanbieter über den Umzug zu informieren.
Haben Sie Kinder, sind weitere Mitteilungen an die Kita, den Kindergarten oder die Schule notwendig.
Spätestens zwei Wochen nach Ihrem Umzug müssen Sie einen Termin beim Einwohnermeldeamt vereinbaren.
Auf der Kfz-Zulassungsstelle müssen Sie „unverzüglich“ vorstellig werden, wobei dieser Begriff nicht eindeutig definiert ist.
Versuchen Sie, alle notwendigen Ummeldungen so schnell wie möglich zu erledigen. Beim Umgang mit Behörden führt Prokrastination sowohl zu unnötigem Stress als auch – im Extremfall – zu empfindlichen Bußgeldern.
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