Mieter-Selbstauskunft: Erlaubte Fragen und Anwendungsbereiche
Bei einer Mieterselbstauskunft handelt es sich um eine Auskunft (in Form eines Formulars), welches der Vermieter von einem Wohnungsinteressenten verlangen...
Ein Sonderurlaub für den Umzug gestaltet den eigenen Wohnortwechsel entspannter. Wer neben dem Sortieren und Verpacken der Besitztümer seiner Arbeit nachgehen muss, gerät schnell in Stress. Der Gesetzgeber verpflichtet Betriebe jedoch nicht, ihren Angestellten Urlaub einzuräumen. Glücklicherweise ist es bei einem Umzug dennoch möglich, Sonderurlaub zu erhalten. Dadurch sind Sie in der „heißen Phase“ der anstrengenden Arbeiten zumindest teilweise entlastet.
Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihren Arbeitgeber um freie Tage bitten möchten und welche Rechte Ihnen zustehen.
Zudem erhalten Sie Informationen darüber, wie der Sonderurlaub für den Umzug im öffentlichen Dienst geregelt ist.
22. Mai 2023
Wer umzieht, hat ein Recht auf freie Tage. Wie sonst sollte der Arbeitsaufwand, der mit dem Wohnortwechsel verbunden ist, zu bewältigen sein? So einfach ist es leider nicht.
Tatsache ist: Eine rechtliche Regelung im Bundesurlaubsgesetz, die die Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren umziehenden Angestellten Urlaub zu gewähren, existiert nicht.
Mitarbeitern steht nur in wenigen und dringlichen Fällen ein Urlaubsanspruch zu, der zu keiner Kürzung des Gehalts führt.
Diese Sonderfälle sind nachfolgend aufgeführt:
Diese gesetzliche Vorschrift betrifft alle abhängig Beschäftigten und damit auch Arbeitnehmer in Teilzeit, Auszubildende, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Ebenso gilt die Regelung, wenn Sie sich noch in der Probezeit befinden.
Eine fehlende gesetzliche Regelung schließt Sonderurlaub für den Umzug nicht grundsätzlich aus.
Ist Ihr Umzug betrieblich bedingt und muss er während der Arbeitszeit stattfinden, haben Sie Anspruch auf einen Sonderurlaub. Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt, finden Sie die zugehörigen Vorschriften im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gesondert aufgeführt.
Normalerweise ist anzunehmen, dass ein Umzug außerhalb der Arbeitszeiten in Betracht kommt, wenn die Entfernung zwischen dem alten und dem neuen Wohnort gering und/oder der Gesamtaufwand des Wohnortwechsels überschaubar ist. Eine pauschale Aussage darüber, wann der Aufwand groß genug ist, um einen Sonderurlaub zu rechtfertigen, ist mangels verbindlicher Vorgaben und Regelungen nicht möglich.
Allerdings lohnt sich ein Blick in den Arbeits- und/oder Tarifvertrag:
Viele Arbeitsverträge schreiben einen Urlaubsanspruch im Falle eines Umzugs vor. Gelegentlich existieren spezielle Betriebsvereinbarungen, durch die Sie ebenfalls in den Genuss freier Tage während des Wohnortwechsels kommen.
Ihre Chancen auf Sonderurlaub für den Umzug stehen günstig, wenn einflussreiche Gewerkschaften die Arbeitnehmer Ihrer Branche unterstützen oder sich ein mächtiger Betriebsrat für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens einsetzt.
Als Bundesbeamter oder Richter berufen Sie sich auf die Sonderurlaubsverordnung: § 19 SUrlV räumt Ihnen zwei Tage Sonderurlaub ein, wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen. Sie erhalten drei Tage Urlaub, wenn Sie ins Ausland verziehen oder aus dem Ausland ins Inland zurückziehen. Die Vorschrift gilt nur, wenn der Umzug dienstlich bedingt ist. Als Beamter eines Bundeslandes ist die Sonderurlaubsverordnung nicht zwingend relevant – hier gelten oftmals die jeweiligen Landesgesetze.
Wenn die gesetzliche Grundlage für einen Sonderurlaub beim Umzug fehlt, heißt dies nicht, dass Sie am Umzugstag arbeiten müssen.
Ihnen stehen drei weitere Optionen zur Verfügung, durch die Sie in den Genuss freier Tage in der heißen Phase des Wohnortwechsels kommen:
1. Reichen Sie regulären Urlaub ein.
2. Beantragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber eine unbezahlte Freistellung. Wenn Sie einen, zwei oder drei Tage benötigen, um den Umzug stressfrei durchzuführen, verzichten Sie für diese Zeiten anteilig auf Ihr Gehalt. Bedenken Sie, dass kein gesetzlicher Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung besteht.
3. Wenn Ihr Zeitkonto ausreichend gefüllt ist, können Sie während Ihres Umzugs die angesammelten Überstunden abbummeln.
Den meisten Vorgesetzten ist an einem positiven Betriebsklima mit zufriedenen Mitarbeitern gelegen. Deshalb können Sie in den meisten Fällen davon ausgehen, dass Ihr Chef oder Abteilungsleiter einem Sonderurlaub zustimmt.
Um Ihre Chancen zu erhöhen, befolgen Sie einige Tipps:
Führungskräften ist Planbarkeit wichtig. Wenn Sie Ihrem Vorgesetzten eine Woche vor dem Umzug mitteilen, dass Sie freie Tage benötigen, ist das Risiko einer Absage hoch. Normalerweise wissen Sie mehrere Monate vor dem Stichtag, wann Sie Ihre alte Wohnung räumen müssen und die neue Immobilie beziehen. Zur Planung des Umzugs gehört deshalb ein frühzeitiger Urlaubsantrag. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, hat Ihr Vorgesetzter genügend Zeit, um den Verlust Ihrer Arbeitskraft zu kompensieren und den Dienstplan anzupassen.
Scheuen Sie sich nicht, Ihren Urlaubswunsch frühzeitig an Ihren Chef heranzutragen. Warten Sie einen günstigen Zeitpunkt ab, um Ihren Vorgesetzten anzusprechen und unter vier Augen über den geplanten Umzug und Ihren Wunsch nach Urlaub zu sprechen. Alternativ vereinbaren Sie einen fixen Termin für ein persönliches Gespräch. Die meisten Vorgesetzten sind während ihrer beruflichen Laufbahn ebenfalls mehrmals umgezogen und wissen, welcher Aufwand mit einem Wohnortwechsel einhergeht. Es liegt nicht im Interesse der Unternehmen, wenn Mitarbeiter während der Arbeit mehr mit ihrem Umzug als mit ihren Aufgaben beschäftigt sind.
Je nach betrieblicher Situation schlagen Sie Ausgleichslösungen vor, etwa dass Sie bestimmte Schichten mit Kollegen tauschen.
Falls Ihnen durch einen Passus in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ein Recht auf Sonderurlaub zusteht, darf Ihnen Ihr Vorgesetzter die freien Tage nicht verweigern. Falls er Ihrem Antrag nicht nachkommt, können Sie Ihren Anspruch gerichtlich durchsetzen. Da bis zu einer endgültigen Entscheidung durch die Justiz mehrere Monate vergehen können, ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung möglich. Wenn der Vorgesetzte Ihnen zwar freie Tage einräumt, Ihnen allerdings für die Fehlzeiten kein Gehalt zahlen will, können Sie ihn im Rahmen eines Klageverfahrens zur Weiterzahlung verpflichten. Ihre Ansprechpartner der Wahl sind in diesen Fällen ein Fachanwalt für Arbeitsrecht und/oder der Betriebsrat. Vorgesetzte, die derart eklatant gegen geltendes Recht verstoßen, sind zum Glück eine Seltenheit.
Normalerweise erhalten Arbeitnehmer für einen Wohnortwechsel innerorts einen Tag Sonderurlaub. Verziehen Sie in eine andere Gemeinde oder Stadt, bekommen Sie für gewöhnlich zwei Tage zusätzlichen Urlaub. Rechtlich verbindliche Regelungen existieren jedoch nur für Bundesbeamte und Richter.
Die Länge des Sonderurlaubs bei einem Umzug hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der aktuellen Auftragslage des Unternehmens, der Personalsituation – und dem persönlichen Verhältnis zum Vorgesetzten.
Sonderurlaub für Termine bei Behörden im Rahmen des Umzugs
Sie sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Falls Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, müssen Sie zudem die zuständige Kfz-Zulassungsstelle aufsuchen. Auch die Ummeldung eines Hundes, der Teil Ihrer Familie ist, ist erforderlich. Angesichts des hohen Arbeitsaufkommens bei den zuständigen Behörden stehen Arbeitnehmer oft vor der Herausforderung, zeitnah einen passenden Termin zu finden.
Die gute Nachricht für Sie: Falls es Ihnen nachweislich nicht möglich ist, die Behördengänge außerhalb Ihrer Arbeitszeiten zu erledigen, haben Sie die Möglichkeit, sich stundenweise bezahlt freistellen zu lassen.
Bei einigen Einwohnermeldeämtern besteht die Möglichkeit, die Meldeunterlagen von ihren Webseiten herunterzuladen. Nachdem Sie diese ausgefüllt haben, senden Sie sie per Post an das entsprechende Amt.
Sonderurlaub für den Umzug kurz halten durch Hilfe von Freunden oder Profis
Ihr Arbeitgeber verzichtet nur ungern auf Ihre Arbeitskraft, auch wenn er Ihrer Zukunft keine Steine in den Weg legen möchte oder zur Gewährung von Sonderurlaub verpflichtet ist.
Sie können den umzugsbedingten Arbeitsaufwand reduzieren, indem Sie die Hilfe von Freunden oder einer professionellen Umzugsfirma in Anspruch nehmen. Dadurch verringert sich Ihre Belastung und Sie vermeiden längere, möglicherweise unbezahlte Fehlzeiten am Arbeitsplatz.
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